Lebenslänglich!

Autor: Martin veröffentlicht am: 18.08.2009 - aktualisiert am: 18.08.2009


Anmerkung vorab: Jeder, der den folgenden Artikel liest, sollte sich darüber im Klaren sein, das es sich bei der BRD nicht um einen Staat handelt, wie es uns immer wieder von den Politikern vorgegaukelt und von den Mainstream-Medien eingebläut wird.
Die BRD ist eine Firma, eine Kapitalgesellschaft um genau zu sein. Für alle Fernsehverseuchten und BLÖD-Leser, die es immer noch nicht glauben wollen habe ich diesen Link gesetzt.

Vor einiger Zeit kam ich aufgrund einer von Daggis Recherchen auf den Paragraphen 129 des Strafgesetzbuches (StGB). Darin geht es um die Bildung von kriminellen Organisationen. Wenn ich mich nicht irre, wird er auch der Mafia-Paragraph genannt. Der originale Gesetzestext lautet wie folgt:

§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen

(Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.

(Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.

(Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen.

(Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 3 absehen.

(Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter

1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder
2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;

erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.

Originaltext hier klicken

Sehr interessant finde ich persönlich den Absatz 2 dieses an sich guten Gesetzes. Aber die BRD GmbH ist nicht nur kein Staat, sondern auch keine politische Partei. Somit ist sie meiner Meinung nach anklagbar. Das werde ich wie folgt begründen:

Meiner Meinung nach ist die BRD GmbH einer Mafia Struktur ähnlich. Die Patin heißt zur Zeit Angela Merkel. Ihr unterstellt sind ihre Ressort-Chefs, gemeinhin "Minister" genannt. Denen unterstehen die höheren, niederen und niedersten Geldeintreiber für die verschiedenen Einnahmequellen der BRD GmbH, im Volksmund "Verwaltung" genannt, z.B. die Schutzgeld-Erpressungs-Stelle (früher bekannt als "Finanzamt") oder die Bürger-Abzock-Anstalt (vormals "Ordnungsamt").

1. Menschenhandel

Die BRD GmbH macht sich des Menschenhandels und der Sklaverei gemäß §233 StGB strafbar durch die eigenmächtige Einführung der Hartz IV Versklavung, entwickelt von einem inzwischen verurteilten Straftäter. Auch die Ausbeutung von billigen Leiharbeitern betrachte ich als Sklaverei.

2. Schutzgeld

Die BRD GmbH macht sich strafbar nach § 253 StGB wegen Schutzgelderpressung, u.a.
- durch Steuern, die nur ein Staat, aber niemals eine private Firma erheben darf
- durch GEZ-Gebühren, die schon nach Artikel 5 des GG ungesetzlich sind

3. Raub bzw. Plünderei

Die Privatisierung und anschliessende Zerstückelung der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn, um nur zwei Juwelen des deutschen Volkseigentums zu nennen, kann ich nur mit schwerem Raub bezeichnen der nach § 250 Abs. 2 StGB zu ahnden wäre. Wenn es hier nach den SHAEF-Gesetzen der Alliierten Besatzungsmächte ginge, wäre in diesem Fall Plünderei die korrekte Anklage.

4. Drogenhandel

Angeblich hat die Mafia ihre Drogengeschäfte nach Osteuropa "gefranchised", aber das betrifft wohl nur die relativ uninteressant gewordenen Kokain-, Heroin- und Haschisch-Umsätze. Das große Geschäft mit den Drogen läuft in Europa und USA, wo dank solch williger Knechte wie Ulla Schmidt für die BRD GmbH die Pharmalobby in Europa quasi machen kann was sie will. Den Krebskranken werden munter die Chemo-Therapien verabreicht, obwohl inzwischen (nicht den Fernsehverseuchten und BLÖD-Lesern) bekannt ist, das 98% aller Chemo-Patienten eben diese Chemo nicht überleben. Angeblich haben die Kliniken Anweisungen erhalten, auf den Totenscheinen von Krebs-Patienten, die an einer Chemo-Behandlung verstorben sind, Herz- und Kreislaufschwäche als Todesursache einzutragen, damit die Chemo-Statistik auch stimmt (Hier das PDF einer Email).
Von dem Aspartam in industriell erzeugten Lebensmitteln oder genmanipuliertem Saatgut, das nachweislich ungesund für Mensch, Tier und Umwelt ist, will ich hier gar nicht anfangen. Zur Lektüre kann ich hier das weite Informationssprektrum des Internets empfehlen (anstatt zu chatten oder zu spielen) oder einige entsprechende Ausgaben der Zeitschrift Raum und Zeit.
Ich klage die BRD des aktiven bzw. unterstützenden Drogenhandels nach §29 ff BTMG mit größenteils lebensgefährlichen Chemikalien, die quasi ohne Prüfung auf die deutsche Bürgerschaft losgelassen wird, diese im Glauben lassen, das sie krank wären, ohne das ein echter Beweis dafür vorläge (Schweinegrippe).

5. Mord bzw. Massenmord

Da die BRD GmbH kein Staat ist, kann sie auch keine Armee im Sinne der HLKO unterhalten, sondern höchstens eine private Söldnertruppe, die nicht durch die Genfer Konventionen geschützt ist. D.h. jeder deutsche Söldner (gemeinhin bekannt als "Bundeswehrsoldat") ist für seine begangenen Handlungen eigenverantwortlich und kann dafür im Tatland vor jedes ordentliche Strafgericht gestellt werden. Wenn die Jungs in Afghanistan das wüssten......

Ich klage daher die BRD GmbH der Mittäterschaft bei Massenmord an; im Kosovo, Afghanistan und alle anderen Länder, in die die BRD GmbH deutsche Söldner entsendet um an anderer Leute Kriege teilzunehmen. Dabei nimmt die BRD GmbH billigend die Tötung der deutschen Söldner in Kauf.

6. Diebstahl von Privatvermögen

Die BRD GmbH beraubt die deutsche Bevölkerung um ihre Ersparnisse. Durch blinde Versprechen an die durch eigene Schuld in Schwierigkeiten geratenen Banken, vor allem auch die Landesbanken und allen voran die HRE, hat diese Firma unsere privaten Vermögen - auch wenn sie noch so klein sind - sowie unsere Arbeitskraft für die nächsten zig Jahre einfach verpfändet. Ja, auch unsere Arbeitskraft, denn laut Herrn von-zu-auf-und-davon Guttenberg sind wir für die BRD GmbH lediglich "Humankapital".

Ich denke das diese Liste schon ausreicht, sämtliche Funktionäre der BRD GmbH lebenslänglich hinter Gitter zu stecken. Ebenso ihre Vorgänger, die ebenfalls ihre Drecksfinger im Spiel hatten, und zwar zurück bis 1990, das Jahr in dem das kapitalistische Versuchsobjekt BRD und das sozialistische Versuchsobjekt DDR aufhörten zu existieren und nicht mal 2 Wochen nach dem 2plus4-Vertrag in eine Kapitalgesellschaft verwandelt wurden, die sich bestenfalls an das Handelsgesetzbuch (HGB) hält.

Martin


Thema: BRiD
Kategorie: Geschichte Politik

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